Förderung
Förderung für die Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen in Bayern:
(Stand Januar 2023)
Zu beachten / Wichtigste in Kürze bei Original Braunvieh:
- Mitglied bei einem Zuchtverband, der die Rasse im Zuchtbuch führt
- Mitglied beim LKV und Leistungsmessung
- Maximaler Fremdblutgenanteil von 12,5%
- OB Kennzeichnung im RDV zum 01. April (Stichtag)
- Tier muss zum Stichtag in der HI-tier beim antragstellenden Betrieb registriert sein
Förderbetrag:
- Mutterkuh: €140,-
- Milchkuh: € 400,-
- Stier gekört: € 300,-
Antragstellung ausschließlich über i-BALIS:
Förderantrag:
- 5 Jahre Verpflichtungszeitraum
- Durchschnittliche Stückzahl darf nicht unterschritten werden
- Förderantragstellung möglich von 01.11.-31.12.
Zahlungsantrag:
- Jährlich muss der Zahlungsantrag gestellt werden
- Beantragung der Einzel-Tier-Ohrmarkennummer
- Zahlungsantragstellung möglich von 01.09. - 31.10
Merkblatt zur Förderung der Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen in Bayern unter:
Förderwegweiser:
www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser
Ansprechpartner sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sachgebiet L 2.3.T